FAMILIEN- UND VORMUNDSCHAFTSRECHT
- Wir helfen Ihnen bei Scheidung, Separation (Trennung ohne Auflösung des Ehebandes), Aufhebung der Ehe
- Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- Wir repräsentieren Sie bei Verfahren zur Vermögensteilung, Festlegung der Gütertrennung und Verwaltung gemeinschaftlichen Vermögens
- Wir beraten Sie bei der Regelung des Umgangsrechts
- Wir übernehmen Fälle zur Feststellung von Vaterschaft bzw. Mutterschaft
- Wir vertreten Sie bei Verfahren zur Übertragung, Entziehung, Einschränkung oder Aussetzung des Sorgerechts
- Wir sind spezialisiert auf grenzübergreifende Fälle (Ehegemeinschaften von Personen unterschiedlicher Nationalität) basierend auf internationalen Konventionen