Familien- und Vormundschaftsrecht

IN WELCHEN
FÄLLEN KÖNNEN WIR IHNEN HELFEN?

FAMILIEN- UND VORMUNDSCHAFTSRECHT

  • Wir helfen Ihnen bei Scheidung, Separation (Trennung ohne Auflösung des Ehebandes), Aufhebung der Ehe
  • Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
  • Wir repräsentieren Sie bei Verfahren zur Vermögensteilung, Festlegung der Gütertrennung und Verwaltung gemeinschaftlichen Vermögens
  • Wir beraten Sie bei der Regelung des Umgangsrechts
  • Wir übernehmen Fälle zur Feststellung von Vaterschaft bzw. Mutterschaft
  • Wir vertreten Sie bei Verfahren zur Übertragung, Entziehung, Einschränkung oder Aussetzung des Sorgerechts
  • Wir sind spezialisiert auf grenzübergreifende Fälle (Ehegemeinschaften von Personen unterschiedlicher Nationalität) basierend auf internationalen Konventionen

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